ÖAMTC zur dreistufigen Motorradausbildung
Mit 19. Jänner 2013 tritt die neue EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft, mit dieser Novelle wird die Motorrad-Ausbildung zu einem dreistufigen Modell ausgebaut
Der Führerschein der Klasse A1 (Motorräder bis max. 125 ccm und 15 PS) kann bereits ab 16 Jahren erworben werden. "Der ÖAMTC befürwortet, dass die Ausbildung für den Erwerb des Motorrad-Führerscheins erheblich verbessert wurde, da die Jugendlichen gegenüber früher mehr theoretische und praktische Erfahrung sammeln. Dadurch sind sie sicherer im Straßenverkehr unterwegs", so ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Beim Einstieg in die Klasse A1 sind nämlich 28 Theorie- und 12 Praxiseinheiten zu absolvieren. Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und einer praktischen Fahrprüfung abgeschlossen. Weiters muss beim erstmaligen Erwerb einer der Klassen – also A1, A2 oder A – einmalig die Mehrphasenausbildung absolviert werden. Diese umfasst ein Fahrsicherheitstraining, das mit 19. Jänner 2013 ein Gefahrenwahrnehmungstraining inkludiert. Ebenso neu ist die Perfektionsfahrt, die im Rahmen der Mehrphasenausbildung zu absolvieren ist.
"Vorteilhaft ist außerdem, dass Fahrschüler ab 15,5 Jahren den Theoriekurs für die L17- und A1-Ausbildung in der Fahrschule im Paket absolvieren können. Durch diese Kombi-Ausbildung kann die Wahrnehmung für die wechselseitige Problematik zwischen Auto- und Motorradfahrern geschärft werden", so die ÖAMTC-Juristin. In rund zwei Drittel aller EU-Länder dürfen Jugendliche ab 16 Jahren schon länger mit 125ern fahren – mit durchaus positiven Erfahrungen.
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Dreistufige Motorrad-Ausbildung im Überblick
Die Motorrad-Ausbildung besteht ab 19. Jänner aus einem dreistufigen Modell. Die Klasse A1 kann bereits mit 16 Jahren erworben werden. Sie erlaubt das Fahren mit Motorrädern bis maximal 125 ccm und 11 kW (15 PS). Die Klasse A2 kann mit 18 Jahren erworben werden und gestattet das Fahren von Motorrädern bis maximal 35 kW (48 PS). Die Klasse A erlaubt das Lenken aller Motorräder ohne Beschränkung und kann entweder nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 (also frühestens mit 20 Jahren) erworben werden – oder wie bisher als Direkteinstieg (ohne Vorbesitz von A2) mit 24 Jahren.
Der Umstieg von A1 auf A2 sowie von A2 auf A erfolgt nicht automatisch. "Nach zwei Jahren Besitz und einmalig absolviertem Mehrphasentraining in der jeweiligen Klasse – A1 oder A2 – ist für den Umstieg in die nächste Stufe ein weiterer Ausbildungsschritt notwendig: Hier kann man frei wählen, ob man ein praktisches Fahrtraining mit sieben Lektionen absolvieren oder eine Fahrprüfung machen möchte", erklärt Zelenka.
Unverändert bleibt der Erwerb der Klasse A für alle ab 24 Jahren – sie können mittels Direkteinstieg die offene Klasse machen. Unberührt von den Änderungen bleibt auch die Klasse B Code 111. "Wer fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Führerscheinklasse B war, kann nach einem praktischen Training mit sechs Einheiten Motorräder bis maximal 125 ccm Hubraum und maximal 11 KW (15 PS) lenken", so die ÖAMTC-Juristin.
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